Mein Tätigkeitsschwerpunkt ist das
Verwaltungsrecht.
Das Verwaltungsrecht ist der wesentliche Teil des
öffentlichen Rechtes. Das öffentliche Recht regelt
das Verhältins zwischen den sogenannten Trägern
öffentlicher Gewalt, dass sind beispielsweise
Komunen, Gemeinden oder der Staat und den
sogenannten Privatrechtssubjekten, also den
Bürgern und Unternehmen. Das Verhältnis von
staatlichen Stellen untereinander ist ebenfalls
öffentliches Recht. Um es kurz zu formulieren:
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind solche
zwischen Behörden einerseits und Bürgern
andererseits.